Änderungen bei den Führerausweisvorschriften
Veröffentlicht von Norbert Schneider in News · 10 April 2019
Liebe/r Fahrschüler/innenDer Bundesrat hat die Führerausweisvorschriften geändert.Folgendes ist für Dich als Fahrschüler/in "in Ausbildung"oder "mit provisorischem Führerausweis nach dem 1.1.2017" wichtig:WAB (Weiterausbildung) - Nur noch 1 Tag (statt bisher 2 Tage):Nach dem Bestehen der praktischen Prüfung (Prüfung nach dem 1.1.2017) musst Du nur noch einen Tag Weiterausbildung (WAB) im ersten Jahr nach Bestehen Deiner Führerprüfung machen. Bisher waren es zwei Tage.Diese Neuerung tritt zwar erst ab dem 1.1.2020 in Kraft, aber da Du Deinen provisorischen Führerausweis erst nach drei Jahren in den unbefristeten Führerausweis umtauschen kannst und dann zu diesem Zeitpunkt nur noch einen Tag WAB nachweisen musst, gilt das für alle, die den provisorischen Führerausweis nach dem 1.1.2017 gemacht haben. Kurz: Wenn Du Deinen provisorischen Führerausweis nach dem 1.1.2017 gemacht hast, musst Du nur noch einen Tag WAB machen.